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   BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11   

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BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 (https://dejure.org/2012,12004)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 (https://dejure.org/2012,12004)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 (https://dejure.org/2012,12004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren - keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; Verhältniswahl nach "starren" Listen; 5 ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 2 Halbs 1 GG, § 48 Abs 1 Halbs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren - keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 2 Halbs 1 GG, § 48 Abs 1 Halbs 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren - keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Wahlprüfungsbeschwerde bei Verletzung der Altersgrenzen für das aktive Wahlrecht und Zulassung "DIE PARTEI" als Partei zur Bundestagswahl

  • rewis.io

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht ausreichender Geltendmachung im Einspruchsverfahren - keine anderweitige Beurteilung bereits entschiedener Fragen (Neuregelungsfrist für Überhangmandate; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage einer Wahlprüfungsbeschwerde bei Verletzung der Altersgrenzen für das aktive Wahlrecht und Zulassung "DIE PARTEI" als Partei zur Bundestagswahl

  • rechtsportal.de

    Vorlage einer Wahlprüfungsbeschwerde bei Verletzung der Altersgrenzen für das aktive Wahlrecht und Zulassung "DIE PARTEI" als Partei zur Bundestagswahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Zum überwiegenden Teil sind die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen (vgl. BVerfGE 122, 304 ) nicht genügen.

    Soweit der Beschwerdeführer die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht als verfassungswidrig rügt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf seine Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. November 2003 (BVerfGE 122, 304) ausgeführt, dass die Altersgrenze an den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG nicht zu messen ist, weil sie in Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG auf gleicher Rangebene wie diese geregelt ist (BVerfGE 122, 304 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die im Bundeswahlgesetz vorgesehene Verhältniswahl nach "starren" Listen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und insbesondere mit den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und der Freiheit der Wahl vereinbar ist (vgl. BVerfGE 3, 45 ; 7, 63 ; 21, 355 ; 47, 253 ; 122, 304 ).

    Schließlich greift auch der Einwand des Beschwerdeführers, das gesamte Wahlrecht sei verfassungswidrig, weil seine wesentlichen Teile nicht in der Verfassung selbst geregelt seien, nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht durch (vgl. zuletzt BVerfGE 122, 304 ).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Aus dem Charakter der Wahlprüfungsbeschwerde als Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestages folgt, dass nur solche Rügen berücksichtigt werden können, die schon Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag gewesen (vgl. BVerfGE 89, 243 ) und dort in unmissverständlicher und substantiierter Weise zur Begründung des Wahleinspruchs vorgetragen worden sind (vgl. BVerfGE 79, 50).

    Soweit der Beschwerdeführer sich gegen die Kandidatenaufstellung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet, fehlt es ebenfalls bereits an einem hinreichend konkreten und überprüfbaren Sachvortrag sowie einer Subsumtion unter die Regelungen im Bundeswahlgesetz über die Kandidatenaufstellung (vgl. dazu BVerfGE 89, 243 ).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Soweit der Beschwerdeführer meint, der Bundesgesetzgeber hätte den Regelungskomplex um die Bestimmungen der § 6 Abs. 4 und 5 und § 7 Abs. 3 Satz 2 BWahlG vor der Bundestagswahl 2009 neu gestalten müssen, fehlt es an der Darlegung von Gesichtspunkten, die Anlass geben könnten, von der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) ausgesprochenen Neuregelungsfrist abzurücken.
  • BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10

    "Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Aus seinem Vortrag ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Beeinflussung der Wahl (zu den insoweit anzulegenden Maßstäben vgl. BVerfGE 103, 111 ).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
    Auch das als verfassungswidrig gerügte, in § 6 Abs. 6 Satz 1 Alternative 1 BWahlG vorgesehene Quorum von 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen, das eine Partei erreichen muss, um bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten berücksichtigt zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt als verfassungskonform beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 31 ; 6, 84 ; 51, 222 ; 82, 322 ; 95, 335 ; 95, 408 ; 120, 82 ; BVerfG, Urteil vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u.a. -, juris Rn. 94).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 1/67

    Verfassungsmäßigkeit des Systems der personalisierten Verhältniswahl

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

    Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht es als aus zwingenden Gründen mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen hat, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139; Beschl. v. 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312; Beschl. v. 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 - NVwZ 2002, 69), mithin in der Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl sieht (ebenso: Jarass/Pieroth-Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 38 Rn. 18; Schreiber, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 38 Rn. 251 [Stand: August 2013]; Dreier-Morlok, GG, 3. Aufl., Art. 38 Rn. 72; Sachs-Magiera, GG, 7. Aufl., Art. 38 Rn. 81; jedoch ist die Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG nicht an den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG zu messen, da die Regelungen auf gleicher Rangebene stehen, vgl.: BVerfG, Beschl. v. 15.01.2009 - 2 BvC 4/04 - BVerfGE 122, 304, 309; Beschl. v. 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 - juris Rn. 4).
  • StGH Hessen, 11.01.2021 - P.St. 2733

    Urteil über Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Landtagswahl 2018

    - Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 5 -.

    - Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 10; ebenso zur bundesrechtlichen Wahlanfechtung: BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 5 -.

  • VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl zu 22.

    Die ordnungsgemäße Erhebung der Rügen im Einspruchsverfahren ist zugleich Zulässigkeitsvoraussetzung der nachfolgenden Wahlprüfungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. v. 31.1.2012, 2 BvC 11/11, juris Rn. 5; Beschl. v. 11.10.1988, 2 BvC 5/88, BVerfGE 79, 50, juris Rn. 3; StGH Hessen, Urt. v. 11.1.2021, P.St. 2733, P.St. 2738, juris Rn. 106).
  • VerfG Hamburg, 12.04.2021 - HVerfG 10/20

    Verwerfung einer offensichtlich unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde gegen die

    Die ordnungsgemäße Erhebung der Rügen im Einspruchsverfahren ist zugleich Zulässigkeitsvoraussetzung der nachfolgenden Wahlprüfungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. v. 31.1.2012, 2 BvC 11/11, juris Rn. 5; Beschl. v. 11.10.1988, 2 BvC 5/88, juris Rn. 3; StGH Hessen, Urt. v. 11.1.2021, P.St. 2733, P.St. 2738, juris Rn. 106).

    Eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine von der bisherigen Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts abweichende Beurteilung als geboten erachtet wird (zur Bundesebene: BVerfG, Beschl. v. 15.12.2020, 2 BvC 46/19, juris Rn. 36 ff. m.w.N.; Beschl. v. 19.9.2017, 2 BvC 46/14, juris Rn. 45; Beschl. v. 31.1.2012, 2 BvC 11/11, juris Rn. 4 und 6; s. auch LVerfG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.10.2018, 7/17, juris Rn. 41 f.; StGH Hessen, Beschl. v. 14.6.2006, P.St. 1912, juris Rn. 27 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012

    Hieraus ergibt sich bereits kein Wahlfehler, der Einfluss auf das Wahlergebnis (§ 5 Ziffer 1 und 5 WahlPrüfG NRW) bzw. die Mandatsverteilung (§ 5 Ziffer 2 bis 5 WahlPrüfG NRW) haben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 7; BVerfGE 58, 175).
  • BVerfG, 10.07.2018 - 1 BvQ 45/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Prüfbarkeit

    Die angegriffene Entscheidung und die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Behördenentscheidungen sind weder beigefügt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; 131, 66 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 -, www.bverfg.de, Rn. 5; stRspr).
  • StGH Hessen, 09.12.2020 - P.St. 2735

    Beschluss über eine unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die

    - Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 -, juris, Rn. 5 -.
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 27-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Mit dieser Rechtsprechung setzen sich die Beschwerdeführer nicht auseinander; soweit sie ihr in der Sache entgegentreten, handelt es sich - ungeachtet der Bezugnahme auf Art. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 SächsVerf - ausschließlich um verfassungspolitische Erwägungen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 2 BvC 11/11 - juris Rn. 4).
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